von Georg Enck
... für Wagenbauer ...
Für die Nutzung von Karnevalswagen bei Brauchtumsveranstaltungen
gibt es eine neue Verordnung. Um die neue Vorschrift zu erfüllen ist es zwingend erforderlich, dass für die Anhänger, neben dem bisherigen Brauchtumsgutachten, auch die zum Anhänger gehörige Betriebserlaubnis vorhanden sein muss. Die Betriebserlaubnis kann durch eine ABE,
Kfz-Brief (auch dann, wenn dieser entwertet ist!) oder eine neu für den
Wagen erstellte Betriebserlaubnis vom TÜV/Dekra nachgewiesen werden. Diese muss allerdings nur einmal erstellt werden und ist dann für immer gültig. Da im Hinblick auf die anstehenden Karnevalsumzüge Ende Februar /
Anfang März die verbleibende Zeit relativ knapp ist, bitten wir um schnelles Handeln, da wir davon ausgehen, dass der TÜV/Dekra einiges an Aufgaben dazu bekommt. Die entsprechende Betriebserlaubnis senden sie dann bitte mit den weiteren Anmeldeunterlagen an Matthias Kortenhorn,
Mail: zugkomitee@rcc-rhede.de